Kein Abstand: Manche Bundesländer strafen, andere nicht

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Wien. Der Vollzug der Corona-Verordnungen ist um eine Posse reicher. Der Verfassungsgerichtshof qualifizierte am Mittwoch das allgemeine Betretungsverbot in der Verordnung, die bis zum 30. April galt, als gesetzwidrig - die "Wiener Zeitung" berichtete. Bei der Lockerungsverordnung, die danach folgte, wonach ein Meter Abstand einzuhalten ist, gibt es aber den gleichen Widerspruch: Im Gesetz ist... https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/wien/2069142-Kein-Abstand-Manche-Bundeslaender-strafen-andere-nicht.html
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