Wer im Lockdown öffnen darf

Wiener Zeitung

Seit Dienstag ist ein umfassender Lockdown in Kraft, inklusive ganztägiger Ausgangssperren und Schließungen zahlreicher Geschäfte und Dienstleister. Konkret heißt es in der Maßnahmenverordnung dazu: "Das Betreten und Befahren des Kundenbereichs von 1. Betriebsstätten des Handels zum Zweck des Erwerbs von Waren, 2. Dienstleistungsunternehmen zur Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleistungen... https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/wirtschaft/oesterreich/2082843-Wer-im-Lockdown-oeffnen-darf.html