Jugendamt hilft: So erhalten Trennungskinder ihren Unterhalt

Frankfurterrundschau

Trennungskinder haben Anspruch auf Unterhalt. Überweist der zahlungspflichtige Elternteil kein oder nur unregelmäßig Geld, springt auf Antrag der Staat ein. https://www.fr.de/wirtschaft/unterhalt-zahlungen-trennung-scheidung-partner-jugendamt-staat-antrag-90152334.html?cmp=defrss