Schlangengift statt Chemo - Nach Tod von Patientin muss Heilpraktikerin Schmerzensgeld zahlen
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Eine Heilpraktikerin ist nach dem Krebstod einer Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München spricht von einem Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker haften.
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