Schlangengift statt Chemo - Nach Tod von Patientin muss Heilpraktikerin Schmerzensgeld zahlen

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Eine Heilpraktikerin ist nach dem Krebstod einer Patientin zu Schmerzensgeld verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München spricht von einem Grundsatzurteil zu der Frage, wann Heilpraktiker haften. https://www.focus.de/panorama/30-000-euro-schlangengift-statt-chemo-nach-tod-von-patientin-muss-heilpraktikerin-schmerzensgeld-zahlen_id_13131123.html #panorama